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Entscheidungen in Übersicht EÜ215 (RZ 2008, 189)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 189 Heft 7 und 8 v. 1.7.2008

§ 146 StGB

Eine Täuschungshandlung setzt, wer Angebotsschreiben planmäßig durch Verwendung typischer Rechnungsmerkmale so abfasst, dass der Eindruck einer Zahlungspflicht entsteht, dem gegenüber die - kleingedruckten - Hinweise auf den Angebotscharakter völlig in den Hintergrund treten.

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