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Zivilsachen §§ 1042, 1480 ABGB (RZ 2008/13)

EntscheidungenZivilsachenBearbeitet von VizePräs i.R. Dr. Kurt HofmannRZ 2008/13RZ 2008, 191 Heft 7 und 8 v. 1.7.2008

§§ 1042, 1480 ABGB:

Der Anspruch des Scheinvaters gegen den leiblichen Vater auf Ersatz des für das Kind gewährten Unterhalts beginnt erst mit der Rechtskraft des Urteiles, mit welchem festgestellt wurde, dass das Kind nicht sein eheliches ist, zu verjähren.

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