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Entscheidungen in Übersicht EÜ193 (RZ 2008, 132)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 132 Heft 5 v. 1.5.2008

§ 19 Abs 2 UBG

§ 907 Abs 4 UBG

Vor dem 1.1.2007 ins Firmenbuch eingetragene Firmen können grundsätzlich weitergeführt werden. Dies gilt aber nur für nach der alten Rechtslage zulässigerweise geführte Firmen. Der Gesetzgeber hat in § 19 Abs 2 UGB die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ausdrücklich kodifiziert, wonach bei Personengesellschaften der Umstand, dass keine natürliche Person unbeschränkt haftet, aus der Firma erkennbar sein muss.

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