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Entscheidungen in Übersicht EÜ144 (RZ 2008, 107)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 107 Heft 4 v. 1.4.2008

§ 12 MuttschG

Nach gerichtlicher Genehmigung ist die Entlassung unverzüglich auszusprechen. Ein Ausspruch fünf Wochen nach Rechtskraft des Urteils ist verspätet.

E 22.10.2007, 9 ObA 102/06z (RS0122552)

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