§ 364 Abs 3 ABGB
Die Anwendung des § 364 Abs 3 ABGB scheitert nicht daran, dass Pflanzungen vor Inkrafttreten der Bestimmung betroffen sind. Eine entsprechende Einschränkung sieht das Gesetz nicht vor.
E 9.10.2007, 10 Ob 60/06f (RS0122469)
§ 364 Abs 3 ABGB
Die Anwendung des § 364 Abs 3 ABGB scheitert nicht daran, dass Pflanzungen vor Inkrafttreten der Bestimmung betroffen sind. Eine entsprechende Einschränkung sieht das Gesetz nicht vor.
E 9.10.2007, 10 Ob 60/06f (RS0122469)