Als ein wesentliches Element des Opferschutzes wird in internationalen Rechtsinstrumenten das Ziel verfolgt, Opfern von Straftaten eine umfassende Teilnahme mit vollem rechtlichen Gehör am gesamten Strafverfahren zu ermöglichen. Um diese Rechte zu gewährleisten und gleichzeitig den (Schutz)Bedürfnissen des Opfers gerecht zu werden, zu denen vor allem die Vermeidung einer unnötigen Konfrontation des Opfers mit dem Beschuldigten2) während des gesamten Verfahrens gehört, werden räumliche Maßnahmen verlangt. Dazu zählt vor allem, dass die Gerichte gesonderte Räumlichkeiten für die Tatopfer zur Verfügung stellen.