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Getrennte Räume in Gerichtsgebäuden zum Schutz von Opfern einer Straftat1)1)Die Studie wurde auf Anfrage des Weissen Ringes mit dem Ziel der Ermittlung der internationalen und nationalen Rechtslage (zum Zeitpunkt der Erstellung der Studie war die StPO noch in ihrer aF in Geltung) sowie der tatsächlichen Raumsituation in den österreichischen Landesgerichten durchgeführt. Die Verfasser danken Hon.Prof. U. Jesionek, Mag. M. Gammer sowie den befragten Prozessbegleitern für die wertvolle Unterstützung.

WissenschaftKarin Bruckmüller, Ireen christine Friedrich*)*)Dr. Karin Brückmüller, Dr. Ireen Christine Friedrich, Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität WienRZ 2008, 93 Heft 4 v. 1.4.2008

Als ein wesentliches Element des Opferschutzes wird in internationalen Rechtsinstrumenten das Ziel verfolgt, Opfern von Straftaten eine umfassende Teilnahme mit vollem rechtlichen Gehör am gesamten Strafverfahren zu ermöglichen. Um diese Rechte zu gewährleisten und gleichzeitig den (Schutz)Bedürfnissen des Opfers gerecht zu werden, zu denen vor allem die Vermeidung einer unnötigen Konfrontation des Opfers mit dem Beschuldigten2)2)Es wurde aufgrund der besseren Lesbarkeit grundsätzlich darauf verzichtet, die weibliche Form zusätzlich anzuführen. während des gesamten Verfahrens gehört, werden räumliche Maßnahmen verlangt. Dazu zählt vor allem, dass die Gerichte gesonderte Räumlichkeiten für die Tatopfer zur Verfügung stellen.

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