A. Die Mengenstufen nach der SMG-Novelle 2007
Die Strafbestimmungen für Suchtmittel (Suchtgifte und psychotrope Stoffe) betreffen Substanzen von unterschiedlicher Gefährlichkeit. Die Strafbestimmungen sind auch nach der SMG-Novelle 2007 nicht nach "harten" Drogen (zB Heroin) und "weichen" Drogen (zB Haschisch) getrennt, sondern berücksichtigen das Gefährdungspotenzial der einzelnen Stoffe durch qualifizierende Mengenstufen1):