vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Anmerkungen zur Qualifikation der Gewerbsmäßigkeit beim Suchtgifthandel (§ 28a Abs 2 Z 1 SMG)

WissenschaftHans Valentin Schroll*)*)Hon.-Prof. Dr. Hans Valentin Schroll, Hofrat des Obersten GerichtshofesRZ 2008, 90 Heft 4 v. 1.4.2008

A. Die Mengenstufen nach der SMG-Novelle 2007

Die Strafbestimmungen für Suchtmittel (Suchtgifte und psychotrope Stoffe) betreffen Substanzen von unterschiedlicher Gefährlichkeit. Die Strafbestimmungen sind auch nach der SMG-Novelle 2007 nicht nach "harten" Drogen (zB Heroin) und "weichen" Drogen (zB Haschisch) getrennt, sondern berücksichtigen das Gefährdungspotenzial der einzelnen Stoffe durch qualifizierende Mengenstufen1)1)Vgl Kirchbacher/Schroll, Zur Rechtsprechung des OGH betreffend das SMG und die Einbringung der Ergebnisse verdeckter Ermittlung in die Hauptverhandlung, RZ 2005, 119.:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!