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Entscheidungen in Übersicht EÜ90 (RZ 2008, 44)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 44 Heft 2 v. 1.2.2008

§ 281 Abs 1 Z 11 StPO

§ 283 Abs 1 StPO

Weist der Oberste Gerichtshof eine Nichtigkeitsbeschwerde zurück und ist die angefochtene Entscheidung mit in der Beschwerde nicht aufgegriffener Nichtigkeit aus Z 11 belastet, ist diese (bei unter einem erhobener Berufung) vom Berufungsgericht wahrzunehmen. Dabei ist insoweit weder dieses an die Tatsachenfeststellungen des Erstgerichts gebunden, noch der Rechtsmittelwerber durch das Neuerungsverbot beschränkt.

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