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Entscheidungen in Übersicht EÜ79 (RZ 2008, 43)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 43 Heft 2 v. 1.2.2008

§ 1480 ABGB

§ 27 Abs 3 MRG

Die "gesetzlichen Zinsen", deren Rückzahlung § 27 Abs 3 MRG anordnet, unterliegen jedenfalls der Verjährungsfrist des § 1480 ABGB. Der Zinsenanspruch beginnt mit der jeweiligen Zahlung zu laufen.

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