§ 35 EO
§ 411 ZPO
Die Anwendung der Eventualmaxime des (vorangegangenen) Oppositionsverfahrens auch auf das außerstreitige Verfahren über einen Unterhaltsherabsetzungsantrag würde dem Grundsatz widersprechen, dass alle gesetzlichen Unterhaltspflichten unter der Geltung der Umstandsklausel stehen, wonach eine wesentliche Änderung der Verhältnisse die Neufestsetzung erlaubt.