vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ409 (RZ 2008, 281)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 281 Heft 12 v. 1.12.2008

§ 13 Abs 2 ZustG

§ 17 ZustG

Die iSd § 13 Abs 2 ZustG bevollmächtigte Person kann den Empfänger nur bei einer eigentlichen Zustellung durch Ausfolgung eines "Dokuments" vertreten. Eine Hinterlegung bei vorübergehender Abwesenheit des nach § 13 Abs 2 ZustG Bevollmäch-

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!