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Strafsachen §§ 99 Abs 1, 105 StGB (RZ 2008/18)

EntscheidungenStrafsachenRZ 2008/18RZ 2008, 259

§§ 99 Abs 1

105 StGB:

Bei bloß kurzfristiger, die tatbestandliche Erheblichkeitsschwelle nicht überschreitender Anhaltung ertappter Schwarzfahrer durch Kontrollore kommt primär eine Tatbegehung im Sinne des § 105 Abs 1 StGB (und nicht § 99 Abs 1 StGB) durch die Kontrollorgane in Betracht. Solche Nötigungen können aber nach § 105 Abs 2 StGB gerechtfertigt sein.

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