§ 3 DSt 1990
Wenn sich ein Rechtsanwalt auf einen Rechtsirrtum beruft, kann nicht grundsätzlich von der Geringfügigkeit eines Verschuldens ausgegangen werden. Es ist in
Seite 257
§ 3 DSt 1990
Wenn sich ein Rechtsanwalt auf einen Rechtsirrtum beruft, kann nicht grundsätzlich von der Geringfügigkeit eines Verschuldens ausgegangen werden. Es ist in
Seite 257