vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ292 (RZ 2008, 234)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2008, 234

§ 862a ABGB

§ 12 ECG

Ein E-Mail ist für den Empfänger in dem Zeitpunkt abrufbar, in dem es in seiner E-Mailbox eingelangt und gespeichert ist und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden kann, das heißt, sobald ein Abruf durch den Empfänger möglich ist.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!