EG-RL 2000/78/EG - Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 allg
§ 32 Abs 2 Z 7 VBG
Es liegt keine Diskriminierung auf Grund des Alters vor, wenn ein Vertragsbediensteter nach Erreichen des 65. Lebensjahres gekündigt wird.
EG-RL 2000/78/EG - Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 allg
§ 32 Abs 2 Z 7 VBG
Es liegt keine Diskriminierung auf Grund des Alters vor, wenn ein Vertragsbediensteter nach Erreichen des 65. Lebensjahres gekündigt wird.