§ 5 Abs 1 KSchG
Eine AGB-Klausel, die ein Elektrounternehmen berechtigt, dem Kunden die angefallenen Inspektionskosten für ein schadhaftes Gerät im Fall eines nicht erfolgenden Reparaturauftrages oder wenn der Reparaturauftrag, aus welchen Gründen auch immer, nicht ausgeführt wird, zu verrechnen, verstößt gegen § 5 Abs 1 KSchG.