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Entscheidungen in Übersicht EÜ155 (RZ 2007, 117)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 117 Heft 5 v. 1.5.2007

§ 1327 ABGB

Auch die künftige Entwicklung der Einkommensverhältnisse des getöteten Unterhaltspflichtigen ist mitzuberücksichtigen. Es gilt in diesen Fällen, eine Prognose für die Zukunft zu treffen, die sich allerdings niemals mit unbedingter Sicherheit absehen lässt; es genügt daher eine nach den Umständen mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwartende Entwicklung, "was nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten war".

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