§ 15 Abs 1 UrhG
Technische Voraussetzung dafür, den Inhalt einer Website (Texte, Bilder, Videodokumente uä) über das Internet sichtbar machen zu können, ist die (digitale) Speicherung dieses Inhalts auf der Festplatte eines Servers ("uploading"). Es handelt sich dabei um einen Vervielfältigungsvorgang im Sinne des § 15 UrhG.