Die neue Bundesregierung hat sich im Rahmen der Staats- und Verwaltungsreform - ebenso wie ihre Vorgängerin - eine Neugestaltung des Dienstrechts der öffentlich Bediensteten vorgenommen. Dabei ist die Schaffung einer "einheitlichen Rechtsform" vorgesehen, wohl in Form von Dienstverhältnissen auf Vertragsbasis ("Bundesmitarbeitergesetz"). In diesem Zusammenhang gibt es dem Vernehmen nach auch weiterhin Bestrebungen, die Staatsanwälte (nicht jedoch die Richter) in ein solches einheitliches Dienstrecht einzubeziehen.