Diese Frage werden sich viele demnächst ernennbare RichteramtsanwärterInnen und so manche RichterInnen stellen, besonders solche, die nach § 77 RDG Gefahr laufen "verschickt" zu werden: "Soll ich mich anlässlich der Strafprozessreform zur Staatsanwaltschaft bewerben oder nicht?" Auf der Funktionsebene spricht - wenn man dem Strafrecht verbunden ist - wohl viel dafür. Die beruflichen Anforderungen könnten vielfältiger und bunter kaum sein: Von Einstellung über unterschiedlichste Diversionen, hin zur Anklage; von der Leitung der sicherheitsbehördlichen Ermittlung über eigene, hin zur Anklagevertretung in der Hauptverhandlung. Die StaatsanwältIn ist es mehr denn je, die im Verfahren die Weichen stellt!