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Strafsachen §§ 152, 162a, 281 Abs 1 Z 2 u 3 StPO (RZ 2007/5)

EntscheidungenStrafsachenBearbeitet von SenPräs i.R. Dr. Rudolf KießwetterRZ 2007/5RZ 2007, 75 Heft 3 v. 1.3.2007

§§ 152, 162a, 281 Abs 1 Z 2 u 3 StPO:

Im Vorverfahren hat der Untersuchungsrichter das Vorliegen eines Entschlagungsrechtes nach § 152 Abs 1 und 2 StPO anhand der ihm vorliegenden Beweismittel zu prüfen. Ergibt sich daraus kein Hinweis auf ein Entschlagungsrecht, scheidet Nichtigkeit nach § 152 Abs 5 StPO aus.

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