§ 182 ABGB
Gemäß § 182 Abs 2 ABGB ersetzt der Einzeladoptierende nicht den Elternteil seiner Wahl, sondern jenen, der seinem Geschlecht entspricht. Die Adoption des Kindes durch die Lebenspartnerin der leiblichen Mutter ist daher rechtlich unmöglich.
E 27.9.2006, 9 Ob 62/06t (RS0121280)