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Entscheidungen in Übersicht EÜ82 (RZ 2007, 72)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 72 Heft 3 v. 1.3.2007

§ 1318 ABGB

Ein Rohrbruch (Wasserleitung) begründet nicht ohne weiters die vom Verschulden unabhängige Haftung des Wohnungsinhabers nach dieser Gesetzesstelle.

Ausdrücklich gegenteilig zu T1: Der Umstand, dass das Leitungssystem im gesamten Haus überaltert ist und im Haus an einer anderen Leitung wiederholt Rohrbrüche - nicht jedoch Frostbrüche - aufgetreten sind, macht das Wasser noch nicht zu einer gerade in den vom beklagten Wohnungsinhaber benützten Räumlichkeiten "gefährlich" verwahrten Sache. (T1)

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