I. Einleitung
Die Exekutionsordnung ist ständigen (idR jährlichen) Änderungen unterworfen. Zuletzt wurde die EO im Jahre 1988 nicht geändert. Nach den großen EO-Novellen 1991 (Forderungsexekution), 1995 (Fahrnisexekution, Vollstreckbarerklärung ausländischer Titel), 2000 (Realexekution) gab es in den letzten Jahren mit den EO-Novellen 2003 und 2005 "sanftere" Modifikationen des Vollstreckungsrechts. Erst mit der zuletzt genannten Novelle wurde die in der Praxis seit Jahrzehnten verwendete Kurzbezeichnung "EO" für die Exekutionsordnung offiziell. Neben den EO-Novellen ist die EO laufenden Änderungen durch allgemeine Zivilverfahrensnovellen und durch europarechtliche Normen unterworfen.