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Entscheidungen in Übersicht EÜ39 (RZ 2007, 48)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 48 Heft 2 v. 1.2.2007

§ 70 KO

§ 173 Abs 5 KO

Der Untersuchungsgrundsatz im Insolvenzverfahren (§ 173 Abs 5 KO) begründet keine uferlose Nachforschungspflicht. Gerade das rasch und zügig zu durchmessende Eröffnungsstadium eignet sich nicht für ein umfangreiches, förmliches Beweisverfahren - sowohl Antragsteller als auch Schuldner haben ohne zu strenge Erfordernisse an das Beweismaß das (Nicht-)Bestehen einer Forderung und das Vorliegen der Zahlungs-(un-)fähigkeit bloß glaubhaft zu machen (§ 70 KO), also zu bescheinigen.

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