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Qualitätssicherung in der Strafrechtspflege

WissenschaftUniv.-Prof. Dr. Grafl, Univ.-Prof. Dr. Gratz, Univ.-Prof. Dr. Höpfel, DSA Hovorka, Univ.-Doz. Dr. Pilgram, Hon.-Prof. Hr D OGH Dr. Schroll, Univ.-Prof. RA Dr. SoyerRZ 2007, 37 Heft 2 v. 1.2.2007

1. Warum Qualitätssicherung in der Strafrechtspflege

1.1. Ausgangslage

Managementstrukturen in der öffentlichen Verwaltung machen auch vor Gerichten nicht halt. Knapper werdende Personal- und Sachressourcen rufen nach einer Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren und nach einem verbesserten Einzelfall- und Prozessmanagement.

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