1. Warum Qualitätssicherung in der Strafrechtspflege
1.1. Ausgangslage
Managementstrukturen in der öffentlichen Verwaltung machen auch vor Gerichten nicht halt. Knapper werdende Personal- und Sachressourcen rufen nach einer Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren und nach einem verbesserten Einzelfall- und Prozessmanagement.