Erklärtes Ziel der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter ist die Förderung der Rechtsstaatlichkeit Österreichs und die Hebung und Stärkung der richterlichen Unabhängigkeit. Diese Unabhängigkeit ist Voraussetzung für das notwendige Gleichgewicht der Staatsgewalten, das der Legislative und Exekutive die dritte Staatsgewalt Judikative zur Seite stellt. Dieses Ziel wird von der Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der GÖD uneingeschränkt mitgetragen. Nur eine unabhängige Rechtsprechung garantiert der rechtsuchenden Bevölkerung unvoreingenommene und unparteiliche Richterinnen und Richter. Dabei ist die persönliche Unabhängigkeit bei der Entscheidungstätigkeit durch die österreichische Bundesverfassung deutlich besser abgesichert als die institutionelle Unabhängigkeit, die im europäischen Vergleich deutlich unterentwickelt ist. Die österreichische Richterschaft anerkennt aber die mit einer weitergehenden Unabhängigkeit verbundene Verantwortung, ist bereit, diese zu tragen und ihren Beitrag dazu zu leisten und die daraus entstehenden Verpflichtungen verantwortungsbewusst wahrzunehmen. Allerdings bedarf es dazu auch ausreichender Ressourcen, sei es im Bereich des Personals, sei es beim Sachaufwand. Derzeit liegen diese Voraussetzungen nicht vor, was um so bedauerlicher ist, als die Gerichtsgebühren und sonstigen Einnahmen der Justiz ausreichen würden, um die Gerichtsbarkeit (mit Ausnahme des Strafvollzugs) ausreichend zu dotieren.