(auszugsweise)
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2. Staats- und Verwaltungsreform
Auf der Grundlage der Arbeiten des Österreich-Konvents und des diesbezüglichen Besonderen Ausschusses wird eine Verfassungsreform vorbereitet, die vor allem eine zeitgemäße Grundrechtsreform, insbesondere soziale Grundrechte, eine Neuordnung der Kompetenzen, den Ausbau des Rechtsschutzes und der demokratischen Kontrollen, Verbesserungen im Wahlrecht, eine Stärkung der Länderautonomie und der Rechtsstellung der Gemeinden, die verfassungsrechtliche Grundlagen für eine Verwaltungsreform und nicht zuletzt eine Verfassungsbereinigung umfasst. Zur Formulierung der notwendigen Rechtstexte wird beim Bundeskanzleramt eine Expertengruppe eingerichtet, der von Seiten der SPÖ Dr. Kostelka und Dr. Öhlinger, von Seiten der ÖVP Dr. Fiedler und Dr. Khol sowie zwei Vertreter der Landeshauptleute-Konferenz angehören. Sie hat ihre Vorschläge bis zum 30. Juni 2007 zu erstatten, auf deren Grundlage die Beratungen im Parlament mit dem Ziel stattfinden, die Verfassungsreform bis Ende des Jahres 2007 zu beschließen.