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Entscheidungen in Übersicht EÜ472 (RZ 2007, 284)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 284 Heft 12 v. 1.12.2007

§ 82 Abs 5 ASGG

Gibt es keine Bindungswirkung in Bezug auf den Kausalzusammenhang zwischen Arbeitsunfall/Berufskrankheit und einer später auftretenden gleichartigen Gesundheitsstörung, kann eine Feststellung nach § 82 Abs 5 ASGG auch nicht das - hier strittige - Verhältnis zwischen endogenen Ursachen und berufskrankheitsbedingten Ursachen der Berufskrankheit festlegen.

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