§ 13 BPGG
Es kann für die Beurteilung als "Selbstzahler" bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise keinen entscheidenden Unterschied machen, ob der Betreffende die Kosten für Unterbringung und Versorgung in einer stationären Einrichtung von vornherein aus eigenen Einkünften oder eigenem Vermögen getragen hat oder