§ 3 DSt
§ 16 Abs 1 Z 1 DSt
Eine Verletzung von Treuepflichten durch einen Rechtsanwalt ist so schwerwiegend, dass ein Vorgehen gemäß § 3 DSt, wie auch der bloße Ausspruch eines Verweises nicht in Frage kommt.
§ 3 DSt
§ 16 Abs 1 Z 1 DSt
Eine Verletzung von Treuepflichten durch einen Rechtsanwalt ist so schwerwiegend, dass ein Vorgehen gemäß § 3 DSt, wie auch der bloße Ausspruch eines Verweises nicht in Frage kommt.