vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ412 (RZ 2007, 257)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 257 Heft 11 v. 1.11.2007

§ 81 Abs 3 KO

§ 1295 Abs 2 ABGB

1. Der Masseverwalter haftet für den Kostenschaden des Gegners bei einem erfolglosen Aktivprozess einer unzulänglichen Masse nicht nach § 81 Abs 3 KO, sondern nur nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen, somit nach § 1295 Abs 2 ABGB.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!