§ 5 Abs 1 HeizKG
§ 6 Abs 1 Z 1 HeizKG
Dass für ein Objekt eines Wohnungseigentümers eine besonders hohe Energieabnahme von Nöten ist, um die Temperatur von Objekten in günstigerer Lage zu erreichen, ist für sich allein kein rechtliches Kriterium für die Unzulässigkeit (Untauglichkeit) einer Aufteilung der Heizkosten nach Verbrauchsanteilen aus technischen Gründen.