vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ345 (RZ 2007, 226)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 226 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 879 ABGB

§ 6 Abs 1 Z 11 KSchG

Eine so genannte Tatsachenbestätigung sieht eine widerlegbare Erklärung des Verbrauchers über das Bestehen oder Nichtbestehen einer Tatsache vor. Erschwert eine solche Tatsachenbestätigung, wenn sie in einem Vertragsformular zum Abschluss eines Schuldverhältnisses enthalten ist, die Rechtsdurchsetzung des Verbrauchers, indem sie ihn mit einem Beweis belastet, den er sonst nicht erbringen müsste, ist die Klausel nach § 6 Abs 1 Z 11 KSchG nichtig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!