§ 255 Abs 1 ASVG
Die Zeit der Ausbildung der muskulären Voraussetzungen für eine Berufsausübung sind allein nicht als Zeit des Erwerbs "qualifizierter Kenntnisse und Fähigkeiten" iSd § 255 Abs 2 ASVG anzusehen. Die Entwicklung der muskulären Struktur der Arme zwecks Erreichens einer "normalen" Arbeitsgeschwindigkeit kann nicht unter die Qualifikation durch Ausbildung subsumiert werden.