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Entscheidungen in Übersicht EÜ340 (RZ 2007, 226)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2007, 226 Heft 10 v. 1.10.2007

§ 879 Abs 3 ABGB

§ 1416 ABGB

Eine Klausel, die der Kreditgeberin erlaubt, eingehende Geldbeträge nach völlig freiem Ermessen und ohne jede Rücksichtnahme auf berechtigte Interessen des Kunden zur Abdeckung von Forderungen jeglicher Art (auch nicht fälliger und/oder bestrittener Nebenspesen) zu verwenden, ist gröblich benachteiligend und unwirksam.

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