§ 28 KSchG
§ 186 Abs 2 Z 2 VAG
Die in allgemeinen Versicherungsbedingungen dem Versicherungsnehmer eingeräumte Möglichkeit, sich über den Wert der Versicherung zu informieren und die in der Klausel vorgenommene Einschränkung ("erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres"), steht mit § 18b Abs 2 Z 2 VAG in Widerspruch.