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Entscheidungen in Übersicht EÜ283 (RZ 2006, 207)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 207 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 9 EO

§ 1358 ABGB

Im Fall bloß teilweiser Rechtsnachfolge auf Gläubigerseite nach Exekutionsbewilligung ist der Neugläubiger nicht verpflichtet, auf Seiten des Altgläubigers in ein anhängiges Exekutionsverfahren einzutreten.

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