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Entscheidungen in Übersicht EÜ268 (RZ 2006, 206)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 206 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 1a Abs 2 VersVG

Erfüllt der Versicherer die Hinweispflicht des § 1a Abs 2 VersVG nicht oder kann er ihre Erfüllung nicht beweisen, hat er den beantragten Versicherungsschutz "nach Art einer gesetzlich angeordneten vorläufigen Deckung" zu gewähren; der Versicherungsnehmer ist also so zu stellen, als hätte er im Zeitpunkt seiner Antragstellung erfolgreich vorläufige Deckung beantragt.

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