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Entscheidungen in Übersicht EÜ267 (RZ 2006, 205)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 205 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 140 ABGB

Das Existenzminimum des Unterhaltspflichtigen ist nach der Tabelle 1 bm der ExMinVO unter Berücksichtigung der Anzahl sämtlicher Unterhaltsverpflichtungen zu ermitteln, das Unterhaltsexistenzminimum des Vaters hingegen nach der Tabelle 2 bm, 1. Spalte (= 0 Unterhaltsberechtigte). Den Unterhaltsberechtigten steht die Differenz der beiden ermittelten Existenzminima zur Bedeckung ihrer Unterhaltsansprüche zur Verfügung.

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