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Entscheidungen in Übersicht EÜ271 (RZ 2006, 206)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 206 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 18 UWG

Für die Passivlegitimation nach § 18 UWG sind nur die tatsächlichen Verhältnisse maßgebend. Erweckt jemand den Anschein, der wettbewerbswidrig Handelnde sei in seinem Unternehmen tätig und/oder er könne auf ihn Einfluss nehmen, obwohl dies in Wahrheit nicht zutrifft, so kann dies seine Haftung nicht begründen.

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