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Entscheidungen in Übersicht EÜ252 (RZ 2006, 204)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 204 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 41 Abs 1 Z 2 GmbHG

Die Prüfung inhaltlicher Mängel (§ 41 Abs 1 Z 2 GmbHG) hat sich nicht nur auf die äußere Übereinstimmung des Beschlussinhalts mit der angeblich verletzten Norm zu beschränken. Neben Verstößen gegen § 1295 Abs 2 ABGB ist auch die treuwidrige Stimmabgabe anfechtbar.

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