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Entscheidungen in Übersicht EÜ254 (RZ 2006, 204)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 204 Heft 9 v. 1.9.2006

§ 378 Abs 1 EO

§ 156 Abs 6 PatG

Soweit die Parteien des Verletzungsstreits auch am Nichtigkeitsverfahren beteiligt sind, ist eine die Rechtsbeständigkeit bejahende Entscheidung für sie bindend; eine Entscheidung, die das Patent für nichtig erklärt, hat als rechtsgestaltende Entscheidung allseitige Bindungswirkung. Beurteilt das Patentamt oder der Oberste Patent- und Markensenat die Gültigkeit oder Wirksamkeit des Patents anders als das Gericht im Verletzungsstreit, so ist dies eine Änderung der Sachlage, die einen neuen Sicherungsantrag rechtfertigt.

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