Zusammenfassung
Die Miteinbeziehung entwicklungspsychologischer, soziologischer und psychiatrischer Erkenntnisse im Umgang mit jugendlichen Straftätern ist im Bereich des Jugendstrafrechtes von großer Bedeutung. Denn nicht bloß die Bestrafung Jugendlicher, sondern Maßnahmen, die dem Jugendlichen ein Zusammenleben in der Gemeinschaft und seine Eigenverantwortlichkeit ermöglichen, sind von Relevanz. Um die adäquate Form der Sanktionierung jugendlicher Straftäter zu finden, ist das Zusammenwirken von Justiz, Sozialarbeit, Psychiatrie und Psychologie notwendig.