A. Einleitung
Das Phänomen "Stalking", dh die fortgesetzte Verfolgung und Belästigung einer anderen Person gegen deren Willen, ist bereits seit längerem ins Blickfeld nicht nur des öffentlichen, sondern auch des juristischen Interesses gerückt. Ausgehend vom englischsprachigen Ausland1) wurden jüngst auch im deutschsprachigen Raum mehrere empirische Projekte zum Thema durchgeführt, welche die enorme praktische Bedeutung dieses Phänomens widerspiegeln: So sammelte etwa die Arbeitsgruppe Stalking des Instituts für Psychologie an der TU Darmstadt allein von Juli 2002 bis Mai 2004 Daten aus 551 Antwortfragebögen von Stalkingopfern2), und im Rahmen eines Bremer Stalking-Projekts wurden von Jänner 2001 bis Oktober 2005 1.009 Stalking-Fälle registriert und bearbeitet3). Diese Praxisrelevanz hat einen internationalen Trend zur Kriminalisierung entsprechender Verhaltensweisen hervorgerufen, dem bereits mehrere Gesetzgeber - ohne durch europa- oder völkerrechtliche Vorgaben dazu verpflichtet zu sein - gefolgt sind4).