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Strafrechtliche Aspekte des "Anti-Stalking-Pakets" 2006

WissenschaftIngrid Mitgutsch*)*)Ass.-Prof. Dr. Ingrid Mitgutsch, Johannes Kepler Universität LinzRZ 2006, 186 Heft 9 v. 1.9.2006

A. Einleitung

Das Phänomen "Stalking", dh die fortgesetzte Verfolgung und Belästigung einer anderen Person gegen deren Willen, ist bereits seit längerem ins Blickfeld nicht nur des öffentlichen, sondern auch des juristischen Interesses gerückt. Ausgehend vom englischsprachigen Ausland1)1)Bereits 1990 rief das Los Angeles Police Department nach dem Mord an der Schauspielerin Rebecca Schaeffer durch einen obsessiven Fan erstmals eine "Theat Management Unit" ins Leben. Als bedeutendste Studien sind jene des US-Department of Justice aus 1996 sowie der British Crime Survey aus 1998 zu nennen; vgl dazu Löbmann, Stalking, MSchrKrim 2002, 27 (25); Albrecht, Stalking - Wissenschaftliche Perspektiven, in Weiß/ Winterer (Hg), Stalking und häusliche Gewalt (2005) 16 ff (12); Hoffmann, Stalking, Kriminalistik 2003, 726; zum Fall Schaeffer eingehend ders, Stalking 9. wurden jüngst auch im deutschsprachigen Raum mehrere empirische Projekte zum Thema durchgeführt, welche die enorme praktische Bedeutung dieses Phänomens widerspiegeln: So sammelte etwa die Arbeitsgruppe Stalking des Instituts für Psychologie an der TU Darmstadt allein von Juli 2002 bis Mai 2004 Daten aus 551 Antwortfragebögen von Stalkingopfern2)2)Vgl Voß/Hoffmann/Wondrak, Stalking in Deutschland (2006) 31 f., und im Rahmen eines Bremer Stalking-Projekts wurden von Jänner 2001 bis Oktober 2005 1.009 Stalking-Fälle registriert und bearbeitet3)3)Vgl Rusch/Stadler/Heubrock, Ergebnisse der Bremer Stalking-Opfer-Studie, Kriminalistik 2006, 171. Einen Überblick über verschiedene weitere deutsche Stalkingprojekte liefern Hoffmann, Stalking 8 ff und Voß/Hoffmann/Wondrak, Stalking 10 ff.. Diese Praxisrelevanz hat einen internationalen Trend zur Kriminalisierung entsprechender Verhaltensweisen hervorgerufen, dem bereits mehrere Gesetzgeber - ohne durch europa- oder völkerrechtliche Vorgaben dazu verpflichtet zu sein - gefolgt sind4)4)Vgl dazu Wolfrum/Dimmel, Das "Anti-Stalking-Gesetz", ÖJZ 2006, 476 f (475); Albrecht in Weiß/ Winterer (Hg), Stalking 14 f, jeweils mN..

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