§§ 120 ff ArbVG
§ 3 Abs 2 AVRAG
Im Falle einer Veräußerung eines Unternehmens im Konkurs, die zur Weiterführung des unverändert fortbestehenden Betriebes durch den Erwerber führt, gehen die Arbeitsverhältnisse der Betriebsratsmitglieder (unabhängig von § 3 Abs 2 AVRAG) ex lege auf den Erwerber über, welcher die Eintrittsautomatik keinesfalls verdrängt.