vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungen in Übersicht EÜ184 (RZ 2006, 154)

EntscheidungenEntscheidungen in ÜbersichtRZ 2006, 154 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 1 AHG

§ 93 Abs 2 Satz 6 BWG idF BGBl 1993/532

Die Regelung des § 93 Abs 2 Satz 6 BWG (Stammfassung), dass die Einlagensicherungseinrichtung, die Zahlungen an Einleger erbracht hat, im eigenen Namen Rückgriffsansprüche gegen das betroffene Kreditinstitut erheben kann, gilt auch für Ansprüche gegen Dritte, die den Einlegern für deren Ausfall ersatzpflichtig waren.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!