§ 66 EheG
Eigeneinkommen des nach § 66 EheG unterhaltsberechtigten Ehegatten, das dieser nur aus Not wegen Unterhaltsverletzungen des anderen Ehegatten erzielen muss, mindert den Unterhaltsanspruch nicht.
E 26.1.2006, 6 Ob 311/05m (RS0120509)
§ 66 EheG
Eigeneinkommen des nach § 66 EheG unterhaltsberechtigten Ehegatten, das dieser nur aus Not wegen Unterhaltsverletzungen des anderen Ehegatten erzielen muss, mindert den Unterhaltsanspruch nicht.
E 26.1.2006, 6 Ob 311/05m (RS0120509)